Ratgeber · Datenschutz

Hosting in Österreich: Warum der Serverstandort zählt.

Wo Ihre Server stehen, entscheidet über Datenschutz, Rechtssicherheit und Geschwindigkeit. Was Unternehmen wissen sollten.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Schreibt die DSGVO einen Serverstandort in der EU vor?

Nicht direkt. Die DSGVO verbietet nicht, Daten außerhalb der EU zu speichern. Sie verlangt aber, dass personenbezogene Daten in Drittländern gleichwertig geschützt sind. Für die USA gilt aktuell das EU-US Data Privacy Framework – allerdings nur für zertifizierte Unternehmen, und seine Vorgänger (Safe Harbor und Privacy Shield) wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits zweimal gekippt. Wer seine Daten in Österreich oder Deutschland hostet, umgeht diese Unsicherheit vollständig.

Das Problem mit US-Anbietern

Auch wenn ein US-Cloud-Anbieter ein Rechenzentrum in Frankfurt betreibt, unterliegt er als US-Unternehmen dem amerikanischen Recht. Gesetze wie der CLOUD Act können US-Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf Daten ermöglichen, die ein US-Unternehmen speichert – unabhängig vom Serverstandort. Für viele Unternehmen, Behördenzulieferer, Ärzte, Anwälte und Steuerberater ist das ein Risiko, das sich mit einem europäischen Anbieter einfach vermeiden lässt.

Vorteile eines österreichischen Hosting-Anbieters

  • Klare Rechtslage: Vertrag nach österreichischem Recht, Gerichtsstand in Österreich.
  • Kein Drittlandtransfer: Daten bleiben in der EU – keine zusätzlichen Garantien oder Risikoabwägungen nötig.
  • Einfache Auftragsverarbeitung: Ein verständlicher AV-Vertrag mit einem Ansprechpartner, der Ihre Sprache spricht.
  • Niedrige Latenz: Kürzere Wege bedeuten schnellere Websites – gut für Besucher und Google-Ranking.
  • Persönlicher Support: Erreichbare Ansprechpartner statt Callcenter und englischsprachiger Tickets.

Checkliste für Ihr Hosting

  • Wo genau stehen die Server (Land, Stadt)?
  • Wo hat der Anbieter seinen Sitz – und unterliegt er US-Recht?
  • Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO?
  • Werden Subunternehmer eingesetzt, und wo sitzen diese?
  • Wie und wo werden Backups gespeichert?
  • Ist die Verbindung verschlüsselt (SSL/TLS) und sind die Systeme aktuell?

Hosting bei Evolus

Die Evolus IT-Solutions GmbH ist ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Langenzersdorf bei Wien. Unsere Server stehen in Rechenzentren in Wien, Frankfurt und Berlin. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Häufige Fragen

Ist Hosting in Deutschland für österreichische Unternehmen DSGVO-konform?

Ja. Deutschland ist EU-Mitglied, es gilt dieselbe DSGVO. Ein Server in Frankfurt oder Berlin ist datenschutzrechtlich genauso unproblematisch wie ein Server in Wien.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit meinem Hoster?

In aller Regel ja, sobald auf dem Server personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa Kundendaten im Shop, Kontaktformulare oder E-Mails. Ein seriöser Anbieter stellt Ihnen einen solchen Vertrag zur Verfügung.

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